Neues zum Führerschein

Neues zum Führerschein

NEUES ZUM FÜHRERSCHEIN

Die wichtigsten Änderungen beim Führerschein ab 2013 auf einen Blick 

Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen:

 

  • Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig – der Führerschein enthält also ab diesem Zeitpunkt ein Ablaufdatum von 15 Jahren.  
  • Alle vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) müssen bis spätestens Ende 2032 gegen Scheckkartenführerscheine mit Befristung umgetauscht werden. 
  • Bei der Erneuerung von Führerscheinen (Kl. A,B,E+B,F) wird in Österreich k e i n e Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen – auch nicht bei Kfz-Lenkerinnen und –lenkern der angeführten Klassen, die älter als 50 Jahre sind. 
  • Ebenso sind keine zusätzlichen Auffrischungskurse für Kfz-Lenkerinnen und –Lenkern (Kl. A,B,E+B,F), die älter als 50 Jahre sind, vorgesehen. 

Neue "Motorradklassen":

 

  • Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse AM umfasst 2- od. 3 rädrige KFZ. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre (15 Jahre mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten) festgelegt. 
  • Neue Klasse A1 für Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm (max. 11kW; 15 PS). 
  • Neue Klasse A2 für Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg 
  • Mindestalter für die unbeschränkte Führerscheinklasse A: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2 

So einfach geht der Umtausch auf das neue Führerschein-Scheckkartenformat

  • Sie gehen zu einer Führerscheinbehörde Ihrer Wahl (unabhängig von Ihrem Wohnsitz) und beantragen den neuen Scheckkartenführerschein 
  • Sie nehmen ihren alten Führerscheines und ein aktuelles Passfoto mit 
  • Sie zahlen die Gebühr von 49,50 Euro direkt bei der FS-Behörde 
  • Sie geben Ihren alten Führerschein bei der FS-Behörde ab und erhalten sofort den vorläufigen Führerschein 
  • Innerhalb von 3-4 Tagen wird Ihnen der neue Scheckkartenführerschein per Post von der Österreichischen Staatsdruckerei zugestellt

Häufig gestellte Fragen:

 

Muss ich jetzt meinen Papier-Führerschein umtauschen? 

Nein. – Ein Umtausch ist nur nötig wenn das 'alte' Dokument durch Nichterkennbarkeit der Person am Lichtbild oder schlechten Zustandes (Unlesbarkeit von Eintragungen) ungültig geworden ist, eine zusätzliche Führerscheinklasse erworben wird oder der Führerschein verloren geht. 

Kann ich meinen Papier-Führerschein bereits vor 2033 umtauschen? 

Selbstverständlich. Ein Umtausch in das praktische EU-weit gültige und einheitliche Scheckkartenformat ist jederzeit möglich. 

Muss ich meinen Scheckkartenführerschein jetzt gegen einen befristeten FS. umtauschen? 

Es gelten dieselben Bedingungen wie beim Papier-Führerschein – spätestens Umtausch bis Ende 2032 vorgeschrieben, da bis zu diesem Zeitpunkt alle unbefristet ausgestellten Führerscheine aus dem Verkehr gezogen sein müssen. 

Ich habe bereits einen Scheckkartenführerschein. Ist dieser ab 2013 nur mehr befristet gültig? 

Nein. Bis spätestens Ende 2032 muss dieser unbefristete Führerschein gegen einen befristet ausgestellten Führerschein umgetauscht werden. 

Ich bin über 50. Muss ich in Zukunft zu einer Gesundheitsuntersuchung oder einen Auffrischungskurs gehen, wenn die Befristung abläuft? 

Nein. Es handelt sich dabei nur um einen regelmäßigen Dokumentenaustausch. Durch die aktuellen Fotos wird in Zukunft Fälschungen vorgebeugt und die Arbeit der Exekutive erheblich erleichtert.

 

14.02.2012 00:00