Neues zum Reisepass

Neues zum Reisepass

Reisepässe: Kindermiteintragungen werden ab Juni 2012 ungültig! Auch Kinder benötigen bei jedem Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument!

Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument.
Die Miteintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt. Der Pass gilt weiter bis zum darin eingedruckten Ablaufdatum. Da es vor Beginn der Hauptreisezeit erfahrungsgemäß zu einem großen Andrang bei der Ausstellung von Reisedokumenten kommt und dies heuer durch den Wegfall der Gültigkeit von Kindermiteintragungen noch verstärkt wird, empfehlen wir, die Reisedokumente rechtzeitig zu beantragen. Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde beantragt werden.

Zur Beantragung eines Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sind mitzunehmen: Geburtsurkunde, eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (Ausstellung durch Wohnsitzgemeindeamt), 1 aktuelles Passfoto. Jede Person (auch Kind) muss zur Antragstellung persönlich zum Passamt kommen.

Kosten:

Reisepass:

Kinder bis 2 Jahre: gebührenfrei – Passgültigkeit: 2 Jahre.
Kinder von 2 bis vollendetem 12. Lj.: 30 Euro – Passgültigkeit: 5 Jahre.
Ab dem vollendeten 12. Lj.: 75,90 Euro – Passgültigkeit: 10 Jahre.

Personalausweis:

Kinder bis 2 Jahre: gebührenfrei – Gültigkeit: 2 Jahre.
Kinder von 2 bis vollendetem 12. Lj.: 26,30 Euro – Gültigkeit: 5 Jahre.
Jugendliche von 12. bis vollendetem 16. Lj: 26,30 Euro: Gültigkeit: 10 Jahre (Jugendpersonalausweis)
Ab vollendetem 16. Lj.: 61,50 Euro – Gültigkeit: 10 Jahre.

Die Produktion und Zustellung des Passes dauert ca. 5 Werktage. 

Wir erinnern aus diesem aktuellen Anlass daran, dass auch innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente – also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis – mitzuführen sind. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreise-bestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens 6 Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss. Verlässliche Informationen dazu erhält man auf der Internetseite des Außenministeriums: http://www.bmeia.gv.at (Punkt: "Länder- und Reiseinformationen").

14.02.2012 00:00