WER KANN DAS ANGEBOT NUTZEN?
Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung von ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§ 72 EAG), Fernsprechenthelt-Zuschuss
- Heizkostenzuschuss
- Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG, BSVG, GSVG)
- Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe
DIESE GERÄTE KÖNNEN GETAUSCHT WERDEN:
- Waschmaschine
- Kühlschränke, Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen
- Geschirrspüler
- E-Herde (Induktion), Backöfen
Folder_Energiesparen_im_Haushalt.pdf herunterladen (2.04 MB)
SO ERREICHEN SIE UNS:
Hotline: 0676 / 877 680 47
energiesparen@caritas-ooe.at
www.caritas-ooe.at/energie