Energiesparen im Hausthalt Beratung & Gerätetausch

Klimafonds

WER KANN DAS ANGEBOT NUTZEN?


Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. 

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Befreiung von ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§ 72 EAG), Fernsprechenthelt-Zuschuss
  • Heizkostenzuschuss
  • Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage (ASVG, BSVG, GSVG) 
  • Nachweis über Bezug von Wohnbeihilfe


DIESE GERÄTE KÖNNEN GETAUSCHT WERDEN:

  • Waschmaschine
  • Kühlschränke, Tiefkühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen 
  • Geschirrspüler
  • E-Herde (Induktion), Backöfen


Folder_Energiesparen_im_Haushalt.pdf herunterladen (2.04 MB)


SO ERREICHEN SIE UNS:

Hotline: 0676 / 877 680 47

energiesparen@caritas-ooe.at 

www.caritas-ooe.at/energie 





02.12.2025 10:33