Gemeindewappen

Wappen

Der Landeshauptmann von Oberösterreich beurkundet, dass die oö. Landesregierung in ihrer Sitzung am 14. Juli 1980 im Grunde des § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1979 der Gemeinde

KIRCHBERG OB DER DONAU

im politischen Bezirk Rohrbach das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Gemeindewappens verliehen hat:

Erniedrigt geteilt; oben in Grün schräggekreuzt ein goldener Krummstab und ein goldener Streitkolben mit zwei Köpfen, unten in Silber zwei blaue Wellenleiten.

Die oberösterreichische Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Juli 1980 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchberg ob der Donau in der Sitzung am 29. Mai 1980 festgesetzten Gemeindefarben "Grün-Gelb-Blau" gemäß § 4 Abs. 5 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1979 genehmigt.