Familienförderung

Es soll für alle Kinder, die zum jeweiligen Stichtag im Gemeindegebiet ihren ordentlichen Hauptwohnsitz haben, eine 3-teilige Familienförderung gewährt werden. Die Förderung beträgt insgesamt € 450,00 und wird in 3 Teilbeträgen zu je € 150,00 ausbezahlt. Die Gewährung der Förderung soll einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen und für jedermann gleich sein.

TEIL 1 - BEI GEBURT DES KINDES: Wird ein Kind mit dem Tag der Geburt in Kirchberg ob der Donau mit Hauptwohnsitz angemeldet, so wird der erste Teil der Förderung gewährt.

TEIL 2 - BEI VOLLENDUNG DES 6. LEBENSJAHRES: Hat ein Kind mit Stichtag der Vollendung des 6. Lebensjahres (Geburtstag) seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirchberg ob der Donau, so wird der 2. Teil der Förderung gewährt.

TEIL 3 - BEI VOLLENDUNG DES 10. LEBENSJAHRES: Hat ein Kind mit Stichtag der Vollendung des 10. Lebensjahres (Geburtstag) seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirchberg ob der Donau, so wird der 3. Teil der Förderung gewährt.

Die Familienförderung wird jeweils in Form eines Gutscheines, der zum Einkauf bzw. Konsum jeder Art bei einem Betrieb innerhalb der Gemeinde Kirchberg ob der Donau berechtigt, gewährt. Nicht zulässig ist jedoch die Einlösung des Gutscheines zum Barwert bei einem Geldinstitut. Der Gutschein wird an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes ausgegeben.