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€ 50,00/Jahr für jeden Hund
€ 30,00/Jahr für einen Wachhund (gesetzliche Voraussetzung müssen gegeben sein)
€ 30,00/Jahr für Hunde die für die Ausübung eines Erwerbs oder Berufs notwendig sind
Laut Hundehaltegesetz ist jeder Hund ab 12 Wochen gebührenpflichtig und somit beim Gemeindeamt zu melden.
Zum Thema „Hundehaltung und neues OÖ. Hundehaltegesetz 2024“ gibt es eine neue Website des Landes Oberösterreich: www.sichermithund.at
Diese Website bietet umfassende und leicht verständliche Informationen zum neuen OÖ. Hundehaltegesetz 2024.
Wer in OÖ einen Hund halten will, muss einige Anforderungen erfüllen, die für jede:n Hundehalter:in gelten, wie z.B.:
Hundehalter:innen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden. Weiters muss die Chip-Nr. des Hundes bekannt-gegeben werden.
Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- bestehen.
Hunderegister_Hundeanmeldung[1].pdf herunterladen (0.07 MB)
Hunderegister_Hundeabmeldung[1].pdf herunterladen (0.1 MB)