Hundeabgabe

€ 50,00/Jahr  für jeden Hund

€ 30,00/Jahr  für einen Wachhund (gesetzliche Voraussetzung müssen gegeben sein)

€ 30,00/Jahr  für Hunde die für die Ausübung eines Erwerbs oder Berufs notwendig sind 

Laut Hundehaltegesetz ist jeder Hund ab 12 Wochen gebührenpflichtig und somit beim Gemeindeamt zu melden.



Neue Hunde-Website: www.sichermithund.at

 

Zum Thema „Hundehaltung und neues OÖ. Hundehaltegesetz 2024“ gibt es eine neue Website des Landes Oberösterreich: www.sichermithund.at

Diese Website bietet umfassende und leicht verständliche Informationen zum neuen OÖ. Hundehaltegesetz 2024.

Wer in OÖ einen Hund halten will, muss einige Anforderungen erfüllen, die für jede:n Hundehalter:in gelten, wie z.B.:


· Sachkunde-Ausbildung:

Hundehalter:innen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung 
vorweisen können.

· Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde:

Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden. Weiters muss die Chip-Nr. des Hundes bekannt-gegeben werden. 

· Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank:

Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.

· Haftpflichtversicherung:

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 
€ 725.000,-- bestehen.



Formulare für die Hunde An/Abmeldung: 

Hunderegister_Hundeanmeldung[1].pdf herunterladen (0.07 MB)

Hunderegister_Hundeabmeldung[1].pdf herunterladen (0.1 MB)