Studentenzuschuss

Die Gemeinde Kirchberg ob der Donau gewährt auf Beschluss des Gemeinderates vom 22. Februar 2013 an Schüler und Studenten, die während des Studiums, trotz finanzieller Begünstigungen am Studienort, ihren Hauptwohnsitz in Kirchberg ob der Donau beibehalten, eine finanzielle Unterstützung, grundsätzlich in der Höhe jenes Beitrages, den eine Ermäßigung bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes am Studienort ausmachen würde, jedoch höchstens im Betrag von € 100,- pro Semester.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind:

· Schüler/Student (in Ausbildung stehend) mit Nachweis

· Hauptwohnsitz bleibt während des gesamten Semesters in der Gemeinde Kirchberg ob der Donau

· Vollendung des 18. Lebensjahres und Höchstalter von 30 Jahren

· Erwerb eines Semestertickets am Studienort (Nachweis ist beizubringen)

· Nachweis über den entgangenen Gemeindezuschuss am Studienort

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden. Der Antrag ist längstens bis Ende des Semesters beim Gemeindeamt Kirchberg ob der Donau einzubringen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch den Bürgermeister. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ist ein bereits gewährter Zuschuss zurückzuzahlen.