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Wasserleitungsanschluss- und -benützungsgebühren 2026
Für den Anschluss eines Gebäudes/Objektes/Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde sind folgende Gebühren zu entrichten:Wasserleitungsanschlussgebühr:€ 21,52/m² der Bemessungsgrundlage jedoch mindestens pro Anschluss € 3.228,50.Für Stallflächen ist der geltende Quadratmetersatz um 50 % zu kürzen.Die Bemessungsgrundlage ist die Grundfläche der Gebäude mal Geschoßanzahl.Benützungsgebühr/Wasserzins:Wasserbezugsgrundgebühr € 129,25 (inkl. 50 m³ jährlich)Bezugsgebühr mit € 2,59/m³ (ab dem 50 m³)Für die Zurverfügungstellung des Wasserzählers ist eine Zählermiete von € 2,59/Monat zu zahlen.Wassergebührenpauschale € 9,21Umsatzsteuer:Bei den in dieser Verordnung geregelten Wasserleitungsanschluss- und Wasserbezugsgebühren sowie der Zählermiete ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Sie ist den Beträgen mit einem Satz von 10% enthalten.