Wasser

Wasserleitungsanschluss- und -benützungsgebühren 2024

Für den Anschluss eines Gebäudes/Objektes/Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde sind folgende Gebühren zu entrichten:

Wasserleitungsanschlussgebühr:
€ 20,18/m² der Bemessungsgrundlage jedoch mindestens pro Anschluss € 3.027,20.
Für Stallflächen ist der geltende Quadratmetersatz um 50 % zu kürzen.
Die Bemessungsgrundlage ist die Grundfläche der Gebäude mal Geschoßanzahl.

Benützungsgebühr/Wasserzins:
Wasserbezugsgrundgebühr € 124,85 (inkl. 50 m³ jährlich)
Bezugsgebühr mit € 2,50/m³ (ab dem 50 m³)

Für die Zurverfügungstellung des Wasserzählers ist eine Zählermiete von € 2,50/Monat zu zahlen.

Wassergebührenpauschale € 8,89

Umsatzsteuer:
Bei den in dieser Verordnung geregelten Wasserleitungsanschluss- und Wasserbezugsgebühren sowie der Zählermiete ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Sie ist den Beträgen mit einem Satz von 10% zuzurechnen.